Liebe Brüder und Schwestern!

Um das Ansteckungsrisiko mit dem Corona-Virus weiter zu reduzieren, schließt der Freistaat Sachsen per Allgemeinverfügung fast alle privaten und öffentlichen Einrichtungen und untersagt alle Veranstaltungen. Die Verfügung des sächsischen Gesundheitsministeriums tritt ab 19. März 2020, 0 Uhr, in kraft und soll bis zunächst 20. April 2020 gelten.

Durch diese Verfügung werden unter anderem auch Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften untersagt.

Aus diesem Grund werden unsere Gottesdienste bis auf Weiteres abgesagt.

Die Kirche ist täglich von 10 bis 15 Uhr für das private Gebet geöffnet.

Sie können vorab telefonisch Fürbitten und Totengedenken vereinbaren.